Unterhalt

Unterhaltszahlungen sind Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfes einer Person. Unterhaltsverfahren teilen sich auf in Ehegattenunterhalt und in Kindesunterhalt. Was unter Kindesunterhalt zu verstehen ist ergibt sich bereits aus dem Wortgehalt. Es handelt sich um eine Zahlungsverpflichtung des mit dem Kind nicht zusammenlebenden Elternteils an das Kind zur Sicherstellung des Lebensbedarfes. Dabei wird auch nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern. Minderjährige Kinder haben somit zu gleichen Teilen Anspruch auf Kindesunterhalt, egal ob ehelich oder unehelich.

Ehegattenunterhalt hingegen teilt sich nochmals auf in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt betrifft die Phase des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt die Phase nach der rechtskräftigen Scheidung.

Das Verhältnis zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt hat sich dahingehend verändert, dass Ehegatten und Kinder nicht mehr auf der gleichen Stufe stehen. Zunächst einmal geht der Kindesunterhalt vor. Erst wenn der Zahlungspflichtige den Kindesunterhalt bedienen kann und sodann noch die Zahlung von Ehegattenunterhalt möglich ist, ist auch Ehegattenunterhalt zu zahlen. Ansonsten muss der Unterhaltsverpflichtete nur Kindesunterhalt zahlen, da deren Unterhalt gesichert sein muss. Kindesunterhalt geht also vor.

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