Wohnung/Haus

Die Frage, wer bekommt die Wohnung oder das Haus, stellt sich spätestens dann, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die Ehepartner sich dauerhaft trennen. Je nach dem was der Trennungsgrund ist und wie die Partner miteinander umgehen können, schaffen Sie es, die Frage, wer die Wohnung bzw. das Haus bekommt, selbst zu regeln.

Es gibt jedoch sehr oft die Fälle, in denen beide Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner die Wohnung bzw. das Haus behalten wollen. Dies hat die verschiedensten Gründe. Zum Teil wegen der Kinder, zum Teil aber auch um die Strapazen mit der Suche nach einer neuen Wohnung nicht zu haben.

Ein wichtiges Kriterium bei der Frage wer die Wohnung kriegt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat bzw. wer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist. Ein noch wichtigeres Kriterium ist oftmals die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder verbleiben. D.h. die meisten Familiengerichte sehen sich gezwungen, erst die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes des Kindes zu entscheiden, um sodann über die Frage der Wohnung bzw. des Hauses zu entscheiden. Dies ist auch richtig so, denn in der Regel soll der Elternteil die Wohnung bzw. das Haus bekommen, welches mit den Kindern dort wohnen bleibt. Dies hat den einfachen Grund, das zum Wohle der Kinder, diese möglichst ihre gewohnte Umgebung, ihr gewohntes Zimmer, ihre Freunde, die Schule und alles was dazu gehört bei einem Umzug, nicht verlieren sollen. Natürlich auch vor dem Hintergrund, dass ein Umzug und das finden einer geeigneten Wohnung oftmals ohne Kinder einfacher ist als mit Kinder.

Der Antrag auf Wohnungszuweisung erfolgt in der Regel als Scheidungsfolgesache, d.h. es wird mit der Scheidung zusammen entschieden. Allerdings gibt es nicht selten die Fälle, in denen das Zusammenleben bis zur Scheidung trotz Trennung in der ehelichen Wohnung dem anderen Ehegatten nicht mehr zumutbar ist, oder aber das weitere Zusammenleben das Kindeswohl der Kinder bedroht, weil z.B. die Ehegatten sich permanent streiten, anschreien oder gar gewalttätig werden. In diesen und ähnlichen Fällen kann beim Gericht ein Eilantrag auf vorübergehende Zuweisung der ehelichen Wohnung während der Trennungszeit gestellt werden.

Sie sollten sich frühzeitig in unserer Beratung im Familienrecht darüber informieren.