Ehevertrag
Unter einem Ehevertrag versteht man alle ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarungen, die für den Fall der Trennung und Scheidung Geltung erlangen sollen. Dabei können Eheverträge vor der Eheschließung sowie während der Ehe oder aber auch bei bevorstehender Scheidung geschlossen werden. Ein Ehevertrag regelt in der Regel die güterrechtlichen Verhältnisse (Ausschluss der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft) und den Versorgungsausgleich. Allerdings ist es durchaus nicht unüblich, dass in Eheverträgen bspw. auch Regelungen gefunden werden zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge, zum Umgang mit den Kindern, zur Ehewohnung, Haushaltsgegenständen sowie erbrechtliche Regelungen für den Fall des Todes. Auch andere familienrechtliche Angelegenheiten und Rechte können geregelt werden.
Eine der meist gestellten Fragen beim Ehevertrag ist, ob es sinnvoll ist einen Ehevertrag zu schließen, da der Ehevertrag in der Regel für den Fall der Scheidung geschlossen wird, die Ehe jedoch nach wie vor im Grundsatz auf Lebenszeit geschlossen wird. Trotz dieser Legaldefinition im Gesetz, ist ein Ehevertrag heutzutage äußerst überlegenswert, denn anders als vor 30 Jahren, wird nunmehr fast jede zweite Ehe geschieden. Tendenz steigend. Die Menschen lieben ihre Freiheit, verstehen sich mit dem Partner nicht oder wollen mehrmals heiraten. Die Scheidungsgründe sind vielfältig. Die Gesellschaft ist im Wandel. Daher ist ein vorbeugender Ehevertrag vor der Eheschließung oder ein Krisen-Ehevertrag bei Stress während der Ehe oder aber ein sog. Scheidungs-Ehevertrag bei bevorstehender Scheidung keine schlechte Sache. Denn wenn man den Partner oder die Partnerin verliert, verliert man wenigstens nicht die im Ehevertrag geregelten Rechte und Güter, wenn der Ehevertrag gültig ist.
Eheverträge sollen in der Regel für Jahrzehnte gelten. Die Schwierigkeit dabei ist, dass die Zukunft soweit es geht bedacht werden muss. Daher kann es notwendig sein, Eheverträge von Zeit zu Zeit auf ihren Bestand zu überprüfen, insbesondere, ob der Ehevertrag noch der heutigen Rechtsprechung genügt. Ob ein Ehevertrag den höchstrichterlichen Ansprüchen genügt hängt von den Formulierungen und Regelungen im Einzelfall ab. Allerdings kann gesagt werden, dass so genannte Knebelverträge, d.h. Eheverträge die nur einseitig begünstigen, oder Eheverträge die unter Ausnutzung (bspw. Schwangerschaft) der einen Partei abgeschlossen werden vollständig oder teilweise sittenwidrig sein können.
Wir führen mit Ihnen das Erstgespräch hinsichtlich Ihrer Wünsche über den Regelungsbedarf und machen auf Wunsch auch Vorschläge und Entwerfen für Sie den Ehevertrag, mit dem Sie dann zum Notar gehen können.