Sorgerecht

Das Sorgerecht bezeichnet die elterliche Sorge. Diese besteht aus verschiedenen Teilen, wie. z.B. Aufenthaltsbestimmung des Kindes, Gesundheit des Kindes, schulische und andere behördliche Belange des Kindes, Finanzen des Kindes usw.

Das Sorgerecht steht in der Regel beiden Elternteilen zu. Dies gilt auch während der Trennung und auch nach der Scheidung. Erst wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder aber ein Teil des alleinigen Sorgerechts alleine ausüben will, stellt es einen Antrag beim zuständigen Familiengericht und das Familiengericht muss dann über das Sorgerecht entscheiden.

Der Antrag im Sorgerechtsverfahren kann über das gesamte Sorgerecht gehen oder einen Teil davon, wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Denn oftmals verstehen sich die Eltern noch gut, können sich aber nicht darauf einigen wo die minderjährigen Kinder ihren Aufenthalt zukünftig nach der Trennung haben sollen.

Hier ist es immer ratsam frühzeitig das Jugendamt einzuweihen und zu versuchen dort eine Einigung zu erzielen. Sollte Ihnen das Jugendamt nicht weiterhelfen können und eine Einigung dort nicht erzielt werden können, dann führen wir für Sie gerne Ihr Sorgerechtsverfahren  beim Familiengericht unter Berücksichtigung Ihrer Interessen durch.

In bestimmten Fällen leitet das Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung ein Sorgerechtsverfahren gegen die Eltern ein und beantragt das Erziehungsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. In diesen Fällen bitten wir die Kindeseltern uns unverzüglich zu informieren, sobald Sie Kenntnis von solchen Absichten des Jugendamtes erlangen. Wir führen dann die Gespräche mit dem Jugendamt und stellen erforderliche Anträge beim Familiengericht und evtl. auch Verwaltungsgericht.

Wir versuchen die Sorgerechtsziele unserer Mandantschaft mit einer gütlichen Einigung bei Gericht durchzusetzen. Sollte sich eine familiengerichtliche Einigung nicht erzielen lassen, dann kämpfen wir um Ihre Rechte als Kindesmutter oder Kindesvater und versuchen das bestmögliche Urteil für Sie zu erreichen. Sehr oft konnten wir für unsere Mandanten das alleinige Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht erreichen.

Wir arbeiten je nach Bedarf sowohl mit Eilanträgen, als auch mit so genannten Hauptsacheanträgen.