Hausrat

Hausrat sind alle Gegenstände, die im Haushalt, also i.d.R. in der Ehewohnung zur Einrichtung gehören, oder gebraucht werden.

Die Frage der Hausratsteilung stellt sich, wenn die getrennt lebenden Ehegatten bzw. die geschiedenen Ehegatten auch räumlich trennen. Denn spätestens dann wird sich entscheiden, ob der ausziehende (geschiedene ) Ehegatte einen Teil des Hausrats beansprucht oder nicht. Wenn ja, dann kommen die meisten ehemaligen Partner ohne juristischen Schritte aus und teilen den Hausrat unter sich. Es gibt jedoch nicht selten Fälle, in denen eine Hausratsteilung verweigert wird oder aber einer viel mehr möchte als ihm oder ihr zustehen würde oder über einen einzigen Gegenstand gestritten wird.

In solchen und ähnlichen Fällen ist es ratsam juristischen Rat einzuholen. Zunächst bitten wir unsere Mandanten eine genaue Liste zu erstellen, mit allen Gegenständen in der Ehewohnung. Dabei benötigen wir die genaue Beschreibung, die Anzahl, die Marke, das Anschaffungsjahr, den Anschaffungspreis, den Zeitwert und wer diesen Gegenstand behalten soll. Diese Liste sollte so genau wie möglich gemacht werden, da ansonsten ein Vollstreckbarer Antrag nicht gestellt werden kann. Dass beste ist, wenn unsere Mandanten schon mit so einer Liste zu uns kommen.

Die Hausratsaufteilung kann nicht immer gerecht erfolgen. Insbesondere sieht das Gesetz auch den Bedarf berücksichtigt. D.h. der Elternteil der mit den Kindern zusammenlebt benötigt eventuell bestimmte Gegenstände eher als der ohne Kinder. Wenn im Gegenzug nicht genügend andere Gegenstände vorhanden sind, dann kann ein Ausgleich in Geld erfolgen. Hierauf kann sich geeinigt werden.

Sollte der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin gemeinsame Hausratsgegenstände eigenwillig mitnehmen wollen, dann können wir auch mit Eilanträgen beim Familiengericht versuchen dies zu vermeiden, wenn berechtigte Interessen dies gebieten.