Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Aufforderung ein Tun- oder Unterlassen künftig nicht zu wiederholen. Eine Abmahnung reicht schon aus, um wegen dem wiederholten bereits abgemahntem Verhalten die Kündigung auszusprechen.
Daher stehen Arbeitnehmer oftmals vor der Frage, was Sie tun sollen, wenn Sie zu Unrecht abgemahnt werden. Denn auf der einen Seite wollen sie das Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber nicht noch mehr verschlechtern, in dem sie sich gegen die Abmahnung zu Wehr setzen und auf der anderen Seite wollen sie sich die ungerechtfertigte Abmahnung nicht gefallen lassen.
Bei ungerechtfertigten Abmahnungen halten wir zu unseren Arbeitnehmermandanten und vertreten Ihre Rechte und sorgen dafür, dass die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte verschwindet oder aber unsere Stellungnahme mit zur Personalakte aufgenommen wird.