Entwurf von Aufhebungsverträgen
Unter einem Aufhebungsvertrag versteht man einen Vertrag, mit dem ein anderer Vertrag aufgehoben werden soll. Daher müssen Sich die Vertragsparteien einig sein.
Der Aufhebungsvertrag ist im Arbeitsrecht von besonderer Bedeutung, weil der Arbeitgeber keine kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen beachten muss, keine Kündigungsfristen berücksichtigen muss und auch keine Sozialauswahl treffen muss.
Wir entwerfen für Sie den Aufhebungsvertrag und berücksichtigen dabei die juristischen Möglichkeiten die Arbeitgeberinteressen zu schützen. Der Aufhebungsvertrag wird jedoch so gefasst, dass er auch für den Arbeitnehmer annehmbar erscheint, da für den Fall der Nichtannahme ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt und der bisherige Arbeitsvertrag weiterhin bestand hat. Dann müsste doch mit einer Kündigung eventuell der arbeitsgerichtliche Weg gegangen werden, bei dem wir unsere Arbeitgebermandanten natürlich ebenfalls begleiten.