Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertragsschluss zwischen zwei Parteien, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Eine Schriftform für den Arbeitsvertrag setzt der Gesetzgeber zu Zeit nicht vor. Allerdings sieht das Nachweisgesetz eine schriftliche Zusammenfassung der wesentlichen Arbeitsbedingungen vor.

Eine solche Niederschrift ist dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber spätestens 1 Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen. Einzelheiten sind im Nachweisgesetz nachzulesen. Dies können Sie also von Ihrem Arbeitgeber einfordern.

Im Arbeitsvertrag sind viele Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, wie z.B. Arbeitsbeginn, Arbeitsentgelt, Probezeit, Befristung, Kündigungsfristen, Arbeitsplatz, Art der Arbeit usw. Sollte ein schriftlicher Vertrag nicht vorhanden sein, dann gelten im Zweifel die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag hat sich an bestehende Tarifverträge zu halten, wenn der Arbeitgeber dem Tarifvertrag verbunden ist.

Gerne prüfen wir im Einzelfall Ihren Arbeitsvertrag, insbesondere ob er gegen bestehende Gesetze verstößt, wie die Kündigungsfristen sind für den Fall der Eigenkündigung, welche Rechte und Pflichten Sie aus dem Arbeitsvertrag haben und welche Sie durchsetzen können. Auf Wunsch entwerfen wir auch speziell zugeschnittene Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.