Entwurf von Kündigungen
Kündigung bedeutet die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft. Zur Vermeidung von juristischen Problemen bei der Kündigung, können wir Sie bei dem Entwurf der Kündigung unterstützen, insbesondere welche gesetzlichen Voraussetzungen und Formvorschriften beachtet werden müssen.
Berücksichtigt werden muss auch der Unterschied zwischen einer ordnungsgemäßen Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung im Hinblick auf die Kündigungsfristen sowie die spätere Durchsetzbarkeit der Kündigung.
Ebenso könnten Sie als Arbeitgeber nach einer Beratung eher eine Änderungskündigung wollen, weil die Änderungskündigung manchmal aus rechtlichen oder unternehmerischen Gesichtspunkten mehr Sinn macht.
Sollten ein oder mehrere Arbeitnehmer doch den Weg über das Arbeitsgericht in Form der Kündigungsschutzklage gehen, dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, sich gegen die Kündigungsschutzklage optimal zu Wehr zu setzen. Bei Vergleichsverhandlungen im Gütetermin und Kammertermin werden wir Sie ebenfalls bestens vertreten. Diesbezüglich können Sie sich sicher sein. Wir versuchen Sie von der Erscheinungspflicht zu entbinden, damit Sie sich um Ihr Unternehmen kümmern können, während wir uns erfolgreich um Ihre Interessen kümmern.