Versetzungen/Umsetzungen

Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, die die Dauer von einem Monat überschreitet, und mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. So können sich ändern, der Ort der Arbeitsleistung, die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe, die Stellung im Betrieb, die Arbeitszeiten, die fachlichen Anforderungen, sowie etwaige Belastungen und Umwelteinflüsse.

Da durch die Versetzung nicht nur die Arbeitsbedingungen sich verändern, sondern auch soziale Kontakte mit Familie, Freunden und Bekannten in Mitleidenschaft gezogen werden können, muss der Arbeitgeber berechtigt sein eine solche Versetzung umsetzen zu können.

Zu Unterscheiden ist die Versetzung von der Umsetzung. Bei der Umsetzung handelt es sich um eine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, was voraussichtlich nicht länger als ein Monat dauert und auch nicht mit einer erheblichen Änderung der Arbeitsumstände verbunden ist.

Die Versetzung ist ebenfalls zu unterscheiden von der Änderungskündigung. Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mit dem gleichzeitigen Angebot eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Arbeitsbedingungen.

Schließlich sollten Sie auch eine Versetzung und die Ausübung des Direktionsrechtes voneinander unterscheiden. Das Direktionsrecht beinhaltet das Weisungsrecht des Arbeitgebers, wonach dieser Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen kann.

Da eine Versetzung zu erheblichen Nachteilen führen kann, in manchen Fällen sogar zu verminderten Lohnansprüchen wenn beispielsweise Vorarbeiterzulagen entfallen, wodurch die Vorarbeiterzulagen entfallen, dürfte immer zu prüfen sein, ob so eine Versetzung rechtens ist.

In allen Fragen rund um die Versetzung sind wir für Sie mit professionellem Rat da.