weitere Schadensersatzansprüche
Kostenpauschale
Jeder Geschädigte hat wegen dem Mehraufwand den er zu leisten hat wegen des Verkehrsunfalls (Telefonieren etc.) einen Anspruch auf eine Kostenpauschale. Die Kostenpauschale ist zur Zeit Regional unterschiedlich.
Umbaukosten
Wenn man nach Wiederbeschaffungswert abrechnet, kann es durchaus sein, dass man auch Umbaukosten hat, weil beispielsweise ein Privatfahrzeug in ein Taxi umgewandelt werden muss und dadurch Kosten für den Umbau entstehen. Diese Kosten müssten vom Sachverständigen festgehalten werden. Machen Sie für alle Fälle Ihren Sachverständigen auf den Umbau aufmerksam, damit kein Ergänzungsgutachten notwendig ist.
Minderwert
Nicht zu vernachlässigen ist der Minderwert, den ein Fahrzeug erleidet nach einem Verkehrsunfall. Der Minderwert entsteht dadurch, dass das Fahrzeug trotz der fachmännischen Reparatur einen Makel hat, nämlich Unfallwagen zu sein. Dieser Minderwert ist ebenfalls ein Schaden und muss mit geltend gemacht werden. Bei älteren Fahrzeugen kommt es auch mal vor, dass der Sachverständige eine Wertverbesserung durch den Einbau von Neuteilen feststellt. Die Wertverbesserung wird dann in der Regel vom Schadensersatzbetrag abgezogen.
Heilbehandlungskosten
Wenn ein Personenschaden vorliegt, dann können die Heilbehandlungskosten von der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung verlangt werden, soweit diese nicht auf den Sozialversicherungsträger, also Krankenversicherung übergegangen sind.
Verdienstausfall
Bei Personenschäden können auch Verdienstausfälle eintreten, da die Arbeitsunfähigkeit länger andauern kann, als 6 Wochen. In diesen Fällen können die Verdienstausfälle von der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung verlangt werden, soweit diese nicht auf den Arbeitgeber und oder die Sozialversicherungsträger übergegangen sind. Hier vertreten wir sowohl unsere Mandanten, als auch dessen Arbeitgeber sowie die Sozialversicherungsträger.
Bei Selbständigen kann der Verkehrsunfall sogar zu einer Existenzbedrohung werden, wenn er sein Geschäft nicht fortführen kann. Für ihn können ebenfalls der Durchschnittswert seiner Einkünfte verlangt werden für die Zeit seines Ausfalles. Auch können Folgeschäden im Geschäft entstehen die schadensersatzrechtlich geltend gemacht werden können.
Haushaltsführungsschaden
Nicht selten passiert es, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls im eigenen Haushalt komplett wegfällt. Also zu Hause für die Zeit der Genesung im Haushalt nichts machen kann und insoweit Nachteile hat. Diesbezüglich kann der Geschädigte einen Haushaltsführungsschaden geltend machen.
Weiterhin können die verschiedensten Schadensersatzansprüche entstehen, wie z. B. Abschleppkosten, Neuzulassungskosten, wegen des Verkehrsunfalls beschädigte oder verlorene persönliche Gegenstände (Brille, Handy) usw., die hier im Einzelnen nicht weiter ausgeführt werden sollen. Für diese bekommen Sie dann natürlich auch vollen Schadensersatz (ggf. für den Zeitwert).