D.O.C. Anwaltskanzlei – Verkehrsrecht
Auf unserer Verkehrsrechtswebseite finden Sie nicht nur Informationen zum Verkehrsrecht, sondern auch aktuelle Entscheidungen der Gerichte und Gesetzesänderungen zum Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Dr. Oktay Çağlar ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg und spezialisiert auf zügige Verkehrsunfallabwicklungen und die Verteidigung gegen den Vorwurf von Verkehrsverstößen im Ordnungswidrigkeitenverfahren und Straftaten im Straßenverkehr.
Wir vertreten Sie insbesondere in den Bereichen:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Nutzungsausfall/Mietwagenkosten
- Sachverständigenkosten
- Recht auf einen Anwalt
- weitere Schadensersatzansprüche
- Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfall
- Onlinebeauftragung nach Verkehrsunfall
- Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeitenvorwürfe
- Verteidigung gegen Verkehrsstrafvorwürfe
Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung des Schadensersatzes und der Schmerzensgeldforderung. Namentlich geht es bei Verkehrsunfällen insbesondere um den Ersatz von Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, um Nutzungsausfall bzw. entgangenen Gewinn oder Wiederbeschaffungszeit, Mietwagenkosten, den Ersatz von Sachverständigenkosten, der Unfallkostenpauschale, den Umbaukosten, sowie weiterer Schadensersatzansprüche die entstehen können nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden oder Personenschaden, wie z.B. Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden.
Unsere Dienste sind nicht nur beschränkt auf Privatpersonen, sondern wir vertreten insbesondere auch Unternehmen die erheblich viele Kilometer im Jahr zurücklegen, wie z.B. mehrere Taxiunternehmen und deren Taxifahrer, Kurierunternehmen und deren Kurierfahrer sowie Speditions- und Transportfirmen, die Deutschland- und Europaweit Waren transportieren und deren Lkw- Fahrer, sei es bei der Abwicklung der Unfallschäden und Schmerzensgeldforderungen oder aber bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen der Gegenseite.
Schließlich vertreten wir auch Kfz- Haftpflichtversicherungen gegen unberechtigte Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.