Schwerbehindertenschutz
Schwerbehinderte Menschen stehen unter einem besonderen Schutz, insbesondere im Arbeitsleben. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, bei denen aufgrund körperlicher geistiger oder seelischer Behinderungen einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung sollte dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Eine Gleichstellung ist möglich ab einem Grad der Behinderung von 30, wenn wegen der Funktionsbeeinträchtigung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Dies sollte dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Das Vorliegen einer Behinderung sowie dessen Grad und die Gleichstellung wird bei den zuständigen Behörden, meist beim Versorgungsamt gestellt.
Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber.
Des Weiteren haben schwerbehinderte Arbeitnehmer noch weitere Rechte, die wir Ihnen gerne bei einer Beratung näher erläutern können.
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