Untersuchungshaft

Manchmal landet man auch im Untersuchungsgefängnis. Diese ist für die Betroffenen oft noch deutlich einschneidender als normale Haftanstalten, da die Freiheitsrechte und Kontaktrechte deutlich eingeschränkt sind.

Diese dient in der Regel dazu das Hauptverfahren zu sichern, wenn beispielsweise Fluchtgefahr besteht oder um Wiederholungen zu vermeiden falls Wiederholungsgefahr besteht. Verdunkelungsgefahr kann ebenso der Grund der Untersuchungshaft sein. In jedem Fall muss die Untersuchungshaft angemessen sein. Unsere Strafverteidiger können die Angemessenheit prüfen und gegebenenfalls Haftprüfung beantragen bzw. die Entlassung aus der Untersuchungshaft. Sie haben das Recht auf einen Pflichtverteidiger, wenn Sie in Haft sind. Sie sollten sich diesen selbst aussuchen, ansonsten wird Ihnen einer vom Gericht bestellt und Sie müssen dann das gesamte Strafverfahren über Hauptverhandlung und eventueller weiterer Instanzen wie Berufung und Revision mit diesem Pflichtverteidiger durchlaufen. Daher sollte es ein Verteidiger Ihrer Wahl sein, der sich dann auch zum Pflichtverteidiger bestellen lassen kann.