Strafrechtliche Rechtsgebiete

Unsere Strafverteidiger verteidigen Sie:

  • bei Gewaltdelikten, wie Körperverletzungsdelikte, gefährliche Körverletzung, schwere Körperverletzung etc.
  • bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug, Untreue
  • bei Beleidigungs- und Bedrohungsdelikten, 
  • bei Straftaten im Straßenverkehr, wie fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheitsfahrt etc.
  • Brandstiftungsdelikten
  • Betäubungsmitteldelikten,
  • Ebenso bei Verbrechensvorwürfen, wie Raub, schwerer Raub etc.
  • sowie sogenannten Kapitalstrafsachen, wie z.B. Tötungsdelikten von versuchtem Totschlag bis hin zu Mord. 
  • und bei Steuerstrafsachen
  • sowie alle Delikte im Strafgesetzbuch und den Nebenstrafgesetzen.

Einzige Ausnahme sind Vergewaltigungsdelikte gegenüber Frauen und Kindern und anderen Opfern, welche wir ablehnen, da wir Frauen und Kinder und andere Opfer schützen wollen, wir zugleich jedoch die Erfolgsquote und Qualität unserer Verteidiger wissen und leider eine erfolgreiche Verteidigung auch zu Rückfällen bei eventuellen Triebtätern führen können, welches wir nicht mit unseren Werten bei D.O.C. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vereinbaren können und wollen. Wir bitten hier um Verständnis und bitten bei derartigen Delikten unsere Kanzlei erst gar nicht aufzusuchen oder diesbezüglich Anfragen zu stellen.