Strafgerichtsverhandlung

Sollte eine Hauptverhandlung vor einem Strafgericht unvermeidbar sein, dann ist unser Ziel natürlich die Freispruchverteidigung, es sei denn die Sach- und Rechtslage aus der Akte ergibt dies schon gar nicht. Dann geht es darum, die geringstmögliche Strafe für Sie bei Gericht durch engagierte Verteidigung zu erhalten.