Reparaturkosten
Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben das Recht ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Dies ist vor allem der Schaden am Fahrzeug.
Schadensersatz für Reparaturkosten am Fahrzeug kann nur der Eigentümer des Fahrzeuges bekommen.
Der Nachweis des Schadens erfolgt in der Regel über ein so genanntes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihrer Wahl.
Die Reparaturkosten werden in der Regel von der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung netto übernommen. Die Mehrwertsteuer wird nur gezahlt, wenn der geschädigte auch nachweist, dass er Mehrwertsteuer gezahlt hat. Dies geschieht durch eine Rechnung der Werkstatt.
Anspruch auf eine Markenwerkstatt hat, wessen Fahrzeug neuwertig ist, oder sein Fahrzeug immer in der Markenwerkstatt reparieren lassen hat und dies auch nachweisen kann.
Die Reparaturkosten können nur bis zu einer Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes übernommen werden. Dann muss aber auch die Reparatur nachgewiesen durch Rechnung und das reparierte Fahrzeug eine Mindestdauer noch gefahren werden.
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SCHADEN – SCHNELL – KOMPETENT – PROFESSIONELL – DURCHGESETZT