Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtsanwalt Dr. Oktay Çağlar
Das Verkehrsrecht beinhaltet die Fragen zum Verkehrsunfall- bzw. Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstrafrecht.
a) Recht auf einen Anwalt
Zur effektiven Schadensabwicklung hat jeder Geschädigte einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt seiner Wahl. Die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers muss in der Regel in voller Höhe für die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung auf Seiten des Geschädigten aufkommen. Sollte eine Haftungsteilung zustande kommen, dann werden die Rechtsanwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Haftungsquote bezahlt. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, kommt diese für Kosten des Verfahrens bzw. Prozesses auf.
b) Verkehrsunfall- / Verkehrszivilrecht
(1) Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen / Schmerzensgeld / Reparaturkosten / Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung / Heilbehandlungskosten / Verdienstausfall / Sachverständigenkosten (2) Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (3) Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis (4) Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat
c) Verkehrsverwaltungsrecht
(1) Fahrerlaubnisrecht (2) Entziehung der Fahrerlaubnis / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (3) Notwendigkeit einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU)
d) Verkehrsordnungswidrigkeiten- / Verkehrsstrafrecht
(1) Fahren ohne Fahrerlaubnis (2) Alkohol am Steuer (3) Geschwindigkeitsüberschreitung /Lenkzeitüberschreitungen (4) Rotlichtverstöße / Verstöße im ruhenden Verkehr (5) Verkehrsunfallflucht (6) Fahrlässige Körperverletzung/ fahrlässige Tötung (7) Andere Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten
Das Verkehrsrecht beinhaltet die Fragen zum Verkehrsunfall- bzw. Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstrafrecht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Oktay Çağlar vertritt Sie hier kompetent und zielgerichtet.