Recht auf einen Verteidiger
Sie haben in einem Strafverfahren gegen sich, ein Recht auf einen Verteidiger. Dieses Recht ist im Strafverfahren unserer Meinung nach Ihr wichtigstes Recht. Denn das Strafrecht ist das einschneidendste Recht gegenüber einer Person. Während es im Zivilrecht um die Geltendmachung von Ansprüchen oder der Abwehr von Ansprüchen geht, geht es im Strafverfahren um Ihre „Unschuld“ die Sie verlieren können und die dann erfolgende Bestrafung! Dies kann von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsentziehung gehen. Im letzteren Fall geht es also um Ihre Freiheit!
Unseren erfahrenen und versierten Strafverteidigern geht es in erster Linie darum das gegen Sie geführte Strafverfahren zur Einstellung zu bringen, damit Sie erst gar nicht vor Gericht müssen. Dies ist unsere Stärke. Wir haben eine sehr hohe Einstellungsquote in Strafverfahren. Unsere Mandanten profitieren seit 2006 davon. Dabei haben wir schon sowohl Kapitaldelikte, als auch einfachere Verbrechen und Vergehen zur Einstellung gebracht. Ziel ist, dass unsere Mandanten die bestmögliche Verteidigung kriegen. Dies wird in der Regel durch eine außergerichtliche Einstellung erreicht da unseren Mandanten dann der Stress der Hauptverhandlung womöglich mit mehreren Hauptverhandlungstagen erspart bleibt.
Sollte die Beweislage erdrückend sein, dann versuchen wir trotzdem eine Hauptverhandlung unserem Mandanten vor Gericht zu ersparen, in dem wir auf ein bestmögliches Ergebnis im Wege des Strafbefehls hinarbeiten, das ist eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung.
Sollte auch dies nicht möglich sein, dann ist unser Ziel eine Freispruchverteidigung aufzubauen, die erfolgreich ist oder aber die geringstmögliche Strafe für unseren Mandanten zu erhalten.
Sie sollten daher auch nicht auf die schlechte Idee kommen, Ihr eigener Strafverteidiger sein zu wollen, oder zu glauben, dass Sie es könnten. Dies geht regelmäßig für Sie schlecht aus, weil Sie absoluten Profis im Strafverfahren gegenüberstehen, sei es den Polizisten, die den Täter finden und die Straftat aufklären wollen, oder der Staatsanwaltschaft die darüber entscheidet ob Anklage erhoben wird oder dem Strafrichter der den ganzen Tag nichts anderes macht als Straftäter zu verurteilen. Wenn Sie dieser staatlichen Macht als einfacher Bürger gegenüberstehen wollen, dann haben Sie in der Regel schon verloren bevor es wirklich losgeht, weil Sie so viele Fehler bei Ihrer eigenen Verteidigung machen können.
Ebenso ist es falsch, den Kopf in den Sand zu stecken und alles über sich ergehen zu lassen, oder gar alles zuzugeben, denn dann kriegen Sie in der Regel die volle Breite des Strafrechts zu spüren. Versuchen Sie also nicht an der falschen Ecke zu sparen und auf einen engagierten und erfahrenen Strafverteidiger zu verzichten.
Die Mandanten von D.O.C. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH freuen sich nach der Mandatserteilung, über Ihre sehr oft beibehaltene blütenreine weiße Weste im Bundeszentralregister nach dem Strafverfahren, oder über Freisprüche und oder sehr guten Ergebnisse, trotz angeblicher anfänglicher Beweislage. Wir verteidigen Sie gerne, engagiert und in der Regel erfolgreich. Nutzen Sie also Ihr Recht auf einen engagierten und erfahrenen Strafverteidiger, damit Sie nicht zu denjenigen Menschen gehören, die im Nachhinein sagen: „Hätte ich doch bloß einen guten Strafverteidiger genommen“.
Das Wichtigste bei der Strafverteidigung ist, dass Sie einen engagierten, erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger haben, der für Ihre Rechte, insbesondere Recht auf faires Verfahren, Recht auf Unschuldsvermutung, Recht auf Freiheit, erfolgreich kämpft. Genau dies macht unsere Strafrechtsverteidigung seit 2006. Dabei haben unsere Strafverteidiger nicht nur sehr gute Kenntnisse im Strafrecht. Sondern gerade auch das spitzfindige Denken über den Tellerrand hinaus, welches im Strafrecht notwendig ist, um eine optimale Verteidigungsstrategie aufzubauen, welches zum gewünschten Erfolg führt, zeichnet unsere Strafverteidigung aus.