Recht auf einen Anwalt

Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl. Dabei können und sollten Sie Fachanwälte für Verkehrsrecht wie uns beauftragen, da unsere Kosten dieselben sind wie nicht spezialisierte Anwälte. Wir machen daher unsere Anwaltskosten vollumfänglich bei der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung geltend, wenn die Gegenseite schuld ist an dem Unfall.

Aus unserer langjährigen Erfahrung seit 2006 mit Verkehrsunfällen können wir Geschädigten nur raten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Geltendmachung der eigenen Schadensersatzansprüche zu beauftragen, da Anwälte Ihren gesamten Schaden geltend machen, Ihre Rechte bestens kennen und den gesamten Schriftverkehr für Sie übernehmen. 

Wir sind eine hochspezialisierte Kanzlei auf Unfallabwicklung und kennen uns mit Ihren Schäden sehr gut aus und wissen wie die Versicherer regulieren oder versuchen die Regulierung zu kürzen. Wir wissen, wie wir trotz dieser Regulierungspraxis der Versicherungen Ihre Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall durchsetzen. Alle unsere Anwälte machen Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen für unsere Mandanten und 3 der Anwälte sind zudem Fachanwälte für Verkehrsrecht. 

Wir fordern zudem unverzüglich die polizeiliche Akte an, wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, um keine Zeit zu verlieren, für den Fall, dass doch geklagt werden muss.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Anwaltskosten, soweit sie auch verpflichtet ist für den Verkehrsunfall einzustehen. 

Wir raten jedem Autofahrermandanten eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht zu haben. Mit einer Rechtschutzversicherung im Gepäck können Sie Ihre Rechte besser durchsetzen.