Jugendstrafrecht

Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 20 Jahren werden in der Regel nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft, sondern nach dem Jugendgerichtsgesetz. Unsere Strafverteidiger haben fundierte Kenntnisse auch im Jugendstrafrecht und können diese Zielgruppe besonders gut vertreten. Einer unserer Strafverteidiger hat sogar im Jugendstrafrecht promoviert.