Ehevertrag

Die D.O.C. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt mit Ihren Rechtsanwälten und Fachanwälten für Familienrecht, dass ein Ehevertrag unbedingt abgeschlossen werden sollte, angesichts der Scheidungsrate. Dadurch haben unsere Mandanten den Vorteil, dass Sie ihr hart verdientes Vermögen nicht mit dem Ehegatten teilen müssen wenn Gütertrennung vereinbart wurde. Wenn bereits die Anzeichen darauf hindeuten, dass es eine steile Karriere geben wird, mit einhergehendem guten Verdienstmöglichkeiten und unvermeidbarem Reichtum, sollte der Ehevertrag abgeschlossen werden, um sich rechtlich abzusichern.

Natürlich denkt man in der Verliebtheitsphase nicht an einen Ehevertrag, oder will den Ehepartner nicht vor den Kopf stoßen mit so einem Vorschlag, allerdings ist der Ehevertrag ja nicht für diesen Fall da, sondern nur wenn die Ehe schlecht läuft und der Rosenkrieg ausbricht. In der Regel geht es dann um Geld, viel Geld, welches nicht geteilt werden muss wenn ein Ehevertrag vorliegt und auf unseren Rat gehört wurde. Wir raten daher zu einem Ehevertrag !

Unter einem Ehevertrag versteht man alle ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarungen, die für den Fall der Trennung und Scheidung Geltung erlangen sollen. Dabei können Eheverträge vor der Eheschließung sowie während der Ehe oder aber auch bei bevorstehender Scheidung (Scheidungsfolgenvereinbarung) geschlossen werden. Ein Ehevertrag regelt in der Regel den nachehelichen Unterhalt, die güterrechtlichen Verhältnisse (Ausschluss der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft) und den Versorgungsausgleich. Allerdings ist es durchaus nicht unüblich, dass in Eheverträgen bspw. auch Regelungen gefunden werden zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge, zum Umgang mit den Kindern, zur Ehewohnung, Haushaltsgegenständen sowie erbrechtliche Regelungen für den Fall des Todes. Auch andere familienrechtliche Angelegenheiten und Rechte können geregelt werden.

Wir führen mit Ihnen das Erstgespräch hinsichtlich Ihrer Wünsche über den Regelungsbedarf im Ehevertrag und machen auf Wunsch auch Vorschläge und Entwerfen für Sie den Ehevertrag, mit dem Sie dann zum Notar gehen können. 

Ebenso entwerfen wir für Sie Scheidungsfolgenvereinbarungen mit dem Sie zum Notar gehen können vor der Scheidung. Hier profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.