Berufung oder Revision

Sollte das Urteil nicht gerecht sein, dann begleiten wir Sie auch in der Berufungs- bzw. Revisionsinstanz, bis hin zum Bundesgerichtshof für Strafsachen, wenn das Urteil verfahrensrechtliche oder materiellrechtliche Fehler aufweist. Dabei haben wir bereits unsere Mandanten seit 2006 in Berufungs- und Revisionsinstanzen nicht nur vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht erfolgreich vertreten, sondern auch vor dem Bundesgerichtshof für Strafsachen, wodurch dann die Angelegenheit an das Landgericht zurückverwiesen wurde.