Aussageverweigerungsrecht

Das Wichtigste vorab. Machen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in einem Ermittlungsverfahren. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, denn es ist in der Regel eine Fehlannahme zu denken, Ihre Aussage könnte Sie retten oder Sie könnten eine mildere Strafe kriegen oder man würde Sie verschonen deswegen. Wenn man das Strafverfahren mit einem Ölgemälde vergleichen würde, machen Sie also folgendes durch Ihre Aussage: Durch eine unnötige Aussage im Vorwege nehmen Sie unseren versierten Strafverteidigern die Chance, das „ganze Bild“ der Akte zu Betrachten und für Sie die bestmögliche Einlassung…

Sollte eine Aussage im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung die bestmögliche Verteidigungsmöglichkeit darstellen, dann werden die Strafverteidiger in unserem Hause eine Einlassung für Sie abgeben, die vorher mit Ihnen abgesprochen wird.

Solange, lassen Sie die Unschuldsvermutung einfach für Sie arbeiten, ohne eine Aussage und beauftragen Sie unsere erfahrenen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung.

Sollten Sie ausnahmsweise mal eine Aussage schon getätigt haben, sollten Sie uns trotzdem beauftragen, damit wir ein optimales Ergebnis für Sie rausholen können und Sie nicht der Strafjustiz alleine gegenüberstehen. Dies geht selten gut aus. Mit uns haben Sie erfahrene Strafverteidiger an Ihrer Seite.