Zeugnisverweigerungsrecht

Nahe Angehörige wie Ehegatten, Kinder, Eltern, Verlobte etc. haben ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeugen. Manchmal lohnt es sich darauf hinzuweisen, wenn diese Personen die einzigen Zeugen sind, die die Straftat aufdecken können, bevor diese Menschen eine Aussage zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht einreichen.

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