Verteidigung gegen Verkehrsstrafvorwürfe
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht, sowohl gegen vorsätzliche als auch gegen fahrlässige Strafvorwürfe wie z.B.:
1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB (Fahrerflucht)
2. Körperverletzung §§ 223, 224, 229, 230 StGB
3. Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
4. Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
5. Nötigung § 240 StGB
6. Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
7. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB
Unsere langjährigen Strafverteidiger in Strafverfahren mit weit über tausend Strafrechtsfällen verteidigen Sie mit Erfahrung und Kompetenz.
Wir möchten unseren Mandanten in Ihrem eigenen Interesse bitten, vor und nach der Mandatserteilung keine Angaben gegenüber Behörden oder Gerichten zu machen, die nicht mit uns abgesprochen worden sind. Sie haben das Recht zu schweigen, wovon Sie vollumfänglich zunächst einmal Gebrauch machen sollten, es sei denn eine Einlassung Ihrerseits wurde mit uns abgesprochen. Vor Erhalt der Akte Einlassungen zur Sache zu machen sind grobe Fehler die durch einfaches Schweigen vermieden werden können.
Wir vertreten Sie ebenfalls im Berufungs- und Revisionsverfahren.
Wir vertreten Sie auch als Nebenklägervertreter und stellen für Sie im Strafverfahren entsprechende Adhäsionsanträge hinsichtlich Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.