Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung zu erhalten als Arbeitnehmer ist eine sehr schwierige Angelegenheit, erst Recht wenn Sie langjährig beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen und täglich Ihr Bestes gegeben haben für den Arbeitgeber. Sowas macht schon sauer und frustriert, manche Arbeitnehmer kriegen sogar Existenzängste.
In solchen Situationen brauchen Sie unbedingt absolute Spezialisten als Anwälte im Arbeitsrecht an Ihrer Seite, die nicht nur Sie auf diesem für Sie schwierigen Weg begleiten, sondern durch die Erfahrung und Ihr Fachwissen auch Ihnen helfen können, wenn Sie den Weg der Kündigungsschutzklage gehen wollen um Ihre Rechte die Sie im laufe Ihres Arbeitslebens erworben haben gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Hierzu bedarf es ganz viel Erfahrung, Wissen und Verhandlungsgeschick. Denn gerade die aus den vielen arbeitsgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erfahrungen erleichtern in Kombination mit der Spezialisierung im Arbeitsrecht die Ratschläge des Anwalts.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte vertreten Sie in solchen Kündigungsschutzprozessen. Wir reichen für Sie rechtzeitig Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht ein. Gleichzeitig senden wir auf Wunsch auch ein Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber, damit er den Lohn unseres Mandanten weiterzahlt und die Kündigung zurücknimmt und den Arbeitsvertrag unter den bisherigen Bedingungen ohne Unterbrechung fortsetzt.
Wir möchten Ihnen unbedingt anraten, dass wenn Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, dann müssen Sie die „Drei-Wochenfrist“ in Kündigungsverfahren beachten. D. h. ab Zustellung der schriftlichen Kündigung an Sie, muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung eingereicht werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Kündigungsschutzklage rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Arbeitsgericht eingeht. Wir raten Ihnen daher an rechtzeitig, d.h. möglichst schnell nach Erhalt der Kündigung, einen Besprechungstermin mit uns zu vereinbaren, damit Sie uns die Gelegenheit geben, die Kündigungsschutzklage schriftlich zu fertigen und an das Gericht zu senden.
Wir prüfen für Sie, ob der Arbeitgeber die betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen kann, insbesondere ob er die Sozialauswahl die er treffen muss, richtig durchgeführt hat, die sozialen Belange aller Mitarbeiter richtig gewertet hat und ob er nicht in der Sozialauswahl Fehler gemacht hat, die die Kündigung unwirksam werden lassen und Sie somit gewinnen. Insbesondere wenn der Arbeitgeber beispielsweise weniger sozial schützenswerte Arbeitnehmer hätte kündigen können, dies aber unterlassen hat.
Bei Kündigungen wegen personenbedingten und verhaltensbedingten Gründen prüfen wir nach, ob die vom Arbeitgeber genannten Gründe erstens vorliegen und zweitens ausreichen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Die Rechtsprechung setzt hier hohe Voraussetzungen an den Arbeitgeber, die eingehalten worden sein müssen, damit eine solche Kündigung wirksam ist. Hier spielt insbesondere eine Rolle, ob die Kündigung angemessen ist.
Dabei hören wir Ihnen im Beratungsgespräch ausführlich zu und stellen Ihnen Fragen, damit wir aus dem Sachverhalt genügend Gründe finden und herleiten können, die die Kündigung Ihnen gegenüber unwirksam und unangemessen erscheinen lassen, so dass der Arbeitgeber im Gerichtsverfahren eine Abfindung anbieten wird, um doch noch das Arbeitsverhältnis durch Einigung durchzusetzen, oder aber ansonsten der Arbeitgeber mit der Unwirksamkeit der Kündigung rechnen muss.
Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich, als auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere im Gütetermin und Kammertermin. Sollte uns die juristische Entscheidung des Arbeitsgerichts ausnahmsweise nicht gefallen, dann legen wir hiergegen natürlich nach Rücksprache und Wunsch von Ihnen Berufung ein. Nicht selten konnten wir dann die Rechte unserer Mandanten beim Landesarbeitsgericht doch noch durchsetzen und eine hohe Abfindungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber schließen.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen Ihre Rechte gegen unberechtigte Kündigungen mit Erfahrung und Spezialisierung in Hamburg, Schleswig Holstein und Niedersachen sowie Deutschlandweit durch.