Abmahnung
Sollten Sie eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten, dann lassen Sie sich von uns dagegen helfen.
Eine Abmahnung ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Aufforderung ein Tun- oder Unterlassen künftig nicht zu wiederholen. Eine Abmahnung reicht schon aus, um wegen dem wiederholten bereits abgemahntem Verhalten die Kündigung auszusprechen.
Daher stehen Arbeitnehmer oftmals vor der Frage, was sie tun sollen, wenn sie zu Unrecht abgemahnt werden. Denn auf der einen Seite wollen sie das Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber nicht noch mehr verschlechtern, in dem sie sich gegen die Abmahnung zu Wehr setzen und auf der anderen Seite wollen sie sich die ungerechtfertigte Abmahnung nicht gefallen lassen.
Bei ungerechtfertigten Abmahnungen müssen wir nicht immer den arbeitsgerichtlichen Weg gehen. Wir können auch eine Gegenstellungnahme für Sie abgeben und den tatsächlichen Sachverhalt darstellen. Der Arbeitgeber wird dann die Abmahnung aus der Personalakte nehmen oder aber ist zumindest gehalten unsere Stellungnahme mit in Ihre Personalakte aufzunehmen. Die Abmahnung ist oft schon wegen der Formerfordernisse unwirksam die der Arbeitgeber nicht einhält, welches zusätzlich hilfreich sein kann. In jedem Fall benötigen Sie Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht die damit Erfahrung haben. Wir helfen Ihnen gerne und schnell.