Recht auf einen Anwalt

Geschädigte eines Verkehrsunfalls haben das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl. Wir machen daher unsere Anwaltskosten vollumfänglich bei der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung geltend, wenn die Gegenseite vollumfänglich schuld ist an dem Unfall.

Aus unserer langjährigen Erfahrung mit Verkehrsunfällen können wir Geschädigten nur raten, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Geltendmachung der eigenen Schadensersatzansprüche zu beauftragen, da Anwälte Ihren gesamten Schaden geltend machen, Ihre Rechte bestens kennen und den gesamten Schriftverkehr für Sie übernehmen. Und das gute für unsere Mandanten ist, dass Sie mit Rechtsanwalt Dr. Oktay Çağlar nicht nur einen Anwalt sondern einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und somit einen Spezialisten im Verkehrsrecht an Ihrer Seite haben. Wir fordern zudem unverzüglich die polizeiliche Akte an, wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, um keine Zeit zu verlieren, für den Fall, dass doch geklagt werden muss.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Anwaltskosten, soweit sie auch verpflichtet ist für den Verkehrsunfall einzustehen. Wenn sich also im laufe des Verfahrens herausstellt, dass man eine Mitschuld hat bzw. gänzlich schuldhaft gehandelt hat, muss man eventuell ganz oder nach Quote die Kosten tragen. Daher raten wir jedem Autofahrer eine Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht zu haben. Es kann nämlich immer sein, dass die Angst vor Kosten vor einer berechtigten Klage abhält, obwohl man gute Erfolgsaussichten hat. Mit einer Rechtschutzversicherung im Gepäck kann Ihnen das nicht passieren.