Sachverständigenkosten

Die Sachverständigenkosten müssen ebenfalls von der Kfz- Haftpflichtversicherung des Schädigers übernommen werden. Diese werden von uns als Schaden mit geltend gemacht. Die Versicherungen bezahlen die Sachverständigengebühren in der Regel auch ohne Probleme, es sei denn, es stellt sich heraus, dass man selbst den Unfall verursacht hat oder aber dass das Gutachten nicht zu gebrauchen ist, weil z.B. Vorschäden nicht erwähnt worden sind und dadurch eine Abgrenzung zwischen den durch den Unfall verursachten Schäden und den Vorschäden nicht möglich ist. Teilen Sie daher Ihrem Sachverständigen immer eventuelle Vorschäden mit, damit so eine Gefahr für Sie nicht entstehen kann.

Jeder Geschädigte hat einen Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl. Keiner muss den Sachverständigen der Kfz- Haftpflichtversicherung nehmen, obwohl der immer wieder von Versicherungen angeboten wird.

Die Sachverständigenkosten werden von uns als Schaden gegenüber der gegnerischen Kfz- Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Sie müssen nur dafür sorgen, dass der Gutachter Ihrer Wahl uns das Gutachten und seine Rechnung zukommen lässt. Wenn sie uns den Gutachter nennen, kümmern wir uns auch darum.

Hin und wieder kommt es vor, dass die gegnerische Kfz- Haftpflichtversicherung ein Gegengutachten machen lässt. Hierfür verlangt Sie eine Gegenüberstellung bzw. Nachbesichtigung. Wir prüfen für Sie, ob die Haftpflichtversicherung überhaupt eine Nachbesichtigung verlangen kann. Hierzu muss es einen Grund geben und wenn ja, ob das Gegengutachten ausschlaggebend ist.