Verteidigung gegen Verkehrsstrafvorwürfe
Wir verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht, sowohl gegen vorsätzliche als auch gegen fahrlässige Strafvorwürfe. Wir möchten unsere Mandanten daher in Ihrem eigenen Interesse bitten, vor und nach der Mandatserteilung keine Angaben gegenüber Behörden oder Gerichten zu machen, die nicht mit uns abgesprochen worden sind. Sie haben das Recht zu schweigen, wovon Sie vollumfänglich zunächst einmal Gebrauch machen sollten, es sei denn eine Einlassung Ihrerseits wurde mit uns abgesprochen. Vor Erhalt der Akte Einlassungen zur Sache zu machen sind gröbste Fehler die durch einfaches Schweigen vermieden werden können.
Wir vertreten Sie ebenfalls im Berufungs- und Revisionsverfahren, stellen Anträge auf Zurückweisung des Bewährungswiderrufs, Anträge auf Abkürzung der Sperrfrist, stellen Gandengesuche und Betreiben auch die Wiederaufnahme des Verfahrens. Wir vertreten Sie auch als Nebenklägervertreter und stellen für Sie im Strafverfahren entsprechende Adhäsionsanträge hinsichtlich Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
Rechtsanwalt Dr. Oktay Çağlar ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat zudem auch im Strafrecht promoviert und ist seit langen Jahren Verteidiger in Strafverfahren. Auf seine Erfahrung und Kompetenz können Sie sich verlassen. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Çağlar verteidigt Sie insbesondere gegen folgende Vorwürfe:
1. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB (Fahrerflucht)
2. Körperverletzung §§ 223, 224, 229, 230 StGB
3. Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB
4. Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG
5. Nötigung § 240 StGB
6. Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB
7. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr § 315b StGB