Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfall
Man hofft immer, dass es ausbleibt, aber sehr oft werden Unfallbeteiligte bei Verkehrsunfällen am Körper verletzt. Die Verletzungen sind unterschiedlichster Art, je nachdem wie schwer der Unfall war, wie schnell die beteiligten Fahrzeuge waren, ob man im Fahrzeug gesessen hat, wo man gesessen hat und oder Fahrradfahrer oder Fußgänger war. Die Verletzungen reichen Beispielsweise von Schädel-Hirn-Trauma 1 Grades, einfachen glatten Brüchen, Zersplitterung der Knochen, Verbrennungen, Gliedmaßenverlusten, Querschnittslähmungen, dauerhafte Entstellungen bis zum Tod. Ebenso verläuft die Heilbehandlung. Von kurz bis dauerhaft und verläuft von ambulant bis stationär.
Durch diese Beschreibung wollen wir klar machen, was Opfer von Verkehrsunfällen alles zum Teil durchmachen und dass die zugebilligten Schmerzensgelder im Gegensatz hierzu in Deutschland noch sehr ausbaufähig sind, da es verglichen mit vielen anderen Staaten der Welt in Deutschland zu wenig Schmerzensgeld gibt. D. h. die Schmerzensgeldbeträge müssten erheblich erhöht werden, da der Körper mehr Wert sein sollte, als beispielsweise Fahrzeuge. In Deutschland ist es nach wie vor so, dass ein Kratzer an einem teuren Fahrzeug der Höhe nach erheblich mehr Schaden nach sich ziehen kann, als ein gebrochener Arm.
Daher verlangen wir innerhalb des Möglichen den maximalen Schmerzensgeldbetrag für unsere Mandanten, in dem wir mit den meistverwandten Schmerzensgeldtabellen und der neuesten Rechtsprechung arbeiten. Denn die Unversehrtheit des Körpers ist ein Grundrecht und jeder hat bei dessen Verletzung, absichtlich oder fahrlässig, das Recht auf maximalen Ersatz als Wiedergutmachung für die erlittenen Schmerzen und für die Entbehrungen die man während der Genesung in Kauf nimmt.
Bei uns können Sie sicher sein, dass wir Ihre Schmerzensgeldrechte optimal einfordern, damit Sie einigermaßen Wiedergutmachung verspüren.