# Umgangsrecht

> Sie möchten dringend Kontakt zu Ihrem Kind, aber eine Einigung ist nicht möglich? Als Ihr Anwalt in Hamburg beantragen wir eine klare Umgangsregelung bei Gericht, um den Kontakt schnell herzustellen.

- URL: https://doc-rechtsanwaelte.de/umgangsrecht/
- Published: 2025-05-08
- Updated: 2025-07-01
- Author: wnos

Es gibt jedoch auch sehr viele Fälle, in denen eine Einigung nicht zustande kommt. In solchen Fällen möchte der Elternteil der keinen Kontakt zum Kind hat dringenden Kontakt zum Kind herstellen.

Wir raten an zunächst einmal sofort zum Jugendamt zu gehen und zu versuchen eine Einigung mit dem anderen Elternteil zu erzielen. Wenn keine Einigung beim Jugendamt erzielt werden kann, dann können Sie natürlich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit der Kindesentfremdung vorgebeugt werden kann.

Die meisten Umgangsverfahren enden statistisch gesehen mit einem Umgang für den Antragsteller, denn Umgang mit dem eigenen Kind ist ein gesetzliches Recht aber auch ein Grundrecht, welches sich aus Art. 6 Grundgesetz ergibt.

Wir versuchen, was uns in der Regel auch gelingt, den Kontakt zum eigenen Kind wiederherzustellen und beim Familiengericht eine Einigung dahingehend zu treffen, dass in regelmäßigen Abständen unser Mandant bzw. unsere Mandantin Kontakt und Umgang mit dem eigenen Kind hat.

Den Umgang fordern wir nach den Gegebenheiten im Einzelfall unter Berücksichtigung der Wünsche des Mandanten bzw. der Mandantin. Ansonsten stellen wir unseren klassischen Umgangsrechtsantrag dahingehend, dass jedes zweite Wochenende unser Mandant unsere Mandantin Umgang mit dem eigenen Kind hat von Freitagnachmittag bis Sonntagabend, die Hälfte der Schulferien und die Hälfte der gesetzlichen Feiertage sowie Geburtstage und besondere Tage (Sylvester, Weihnachten) abwechselnd.
