# Schwerbehindertenschutz

> Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht nur für Schwerbehinderte. Erfahren Sie, wie Sie mit einem GdB von 30 durch Gleichstellung ähnliche Rechte erlangen und so Ihren Job in Hamburg behalten können.

- URL: https://doc-rechtsanwaelte.de/schwerbehindertenschutz/
- Published: 2025-05-08
- Updated: 2025-07-01
- Author: wnos

Eine Gleichstellung ist möglich ab einem Grad der Behinderung von 30, wenn wegen der Funktionsbeeinträchtigung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann. Dies sollte dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

Das Vorliegen einer Behinderung sowie dessen Grad und die Gleichstellung wird bei den zuständigen Behörden, meist beim Versorgungsamt gestellt.

Schwerbehinderte Menschen genießen einen besonderen Kündigungsschutz gegenüber dem Arbeitgeber.

Des Weiteren haben schwerbehinderte Arbeitnehmer noch weitere Rechte, die wir Ihnen gerne bei einer Beratung näher erläutern können.
