Rechtsanwalt Sören Taubitz

 

Rechtsanwalt Sören Taubitz studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Hamburg und absolvierte sein Referendariat beim Oberlandesgericht Celle. Herrn Rechtsanwalt Sören Taubitz ist bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg zugelassen. Neben der Deutschen Sprache spricht er mit seinen Mandanten auch fließend Englisch. Herr Rechtsanwalt Taubitz arbeitet im Angestelltenverhältnis.

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch

Rechtsanwalt Sören Taubitz bearbeitet die Schwerpunkte Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Im Arbeitsrecht sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf der Arbeitnehmerseite. Im Verkehrsrecht von der Unfallschadenregulierung bis hin zur Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten und Führerscheinangelegenheiten. Im Strafrecht wird die gesamte Breite der Straftaten bedient, von Vergehen bis Verbrechen. Herrn Rechtsanwalt Taubitz vertritt seine Mandanten in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein aber auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.