Anwaltsdienste für KFZ- Versicherungen

Auf Wunsch vertreten und beraten wir alle Kfz- Versicherungen, sowie die mit der Versicherung zusammen verklagten Halter und Fahrer. Insbesondere handelt es sich hier um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen bzw. Schmerzensgeld-ansprüchen gegen die Kfz-Versicherung selbst, sowie eventuell auch gegen den Versicherungsnehmer und den Fahrer. Dabei achten wir darauf, ob der Sachschaden wie vorgetragen entstanden sein kann. Wir prüfen die Sachverständigengutachten und bestreiten die Plausibilität für den Fall, dass Unstimmigkeiten am Schaden und dem Gutachten sowie dem Unfallhergang bzw. den Schilderungen der Beteiligten oder der Zeugen bestehen. Wenn notwendig, bestehen wir auf ein zusätzliches Kompatibilitätsgutachten, um den Schadensersatzanspruch abzuwehren. Kfz- Versicherungen können sich daher darauf verlassen, dass wir prozessual alles dafür tun werden, dass unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewiesen werden durch das Gericht.