Urlaubsanspruch

Der Mindesturlaubsanspruch ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Hiervon kann in den einzelnen Arbeits- und Tarifverträgen davon abgewichen werden, soweit die Mindestregelungen im Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden, d.h. günstigere Regelungen vorsehen.

Für minderjährige Arbeitnehmer bestehen abweichende Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5 Tage Woche 20 Tage im Jahr und bei einer 6 Tage Woche insgesamt 24 Tage im Jahr, wobei jedoch dann die Samstage auch als Wochentage gelten. In beiden Fällen beträgt der Mindesturlaub also volle 4 Wochen.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch muss als Erholungsurlaub gewährt werden und darf nicht ausbezahlt werden. Nur der den gesetzlichen Urlaub übersteigende Urlaubsanspruch kann statt Freizeit vergütet werden.

Der Urlaub, der im Kalenderjahr nicht genommen wird, verfällt am 31.12.eines jeden Jahres. Er darf in das nächste Kalenderjahr nur ausnahmsweise übertragen werden, muss dann aber bis zum 31.03. beantragt, gewährt und genommen worden sein, ansonsten verfällt er ersatzlos. Dies müssen Sie mit Ihrem Betrieb vorher jedoch klären.

Der Arbeitnehmer muss seinen Urlaubsanspruch ausdrücklich geltend machen. Die Geltendmachung muss eindeutig, unbedingt und hinreichend bestimmt sein. Wir raten daher unseren Mandanten den Urlaubsantrag schriftlich zu stellen und eine Kopie hiervon aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat das Recht und die Pflicht die Urlaubszeit festzulegen. Ein Selbstbeurlaubungsrecht des Arbeitnehmers besteht nicht.

Einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Sie nur, wenn dieser vereinbart ist, z.B. im Arbeitvertrag, Zusatzvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesamtzusage oder es sich aus einer betrieblichen Übung ergibt.

Einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben Sie, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, ein Urlaubsanspruch (noch) besteht, der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wird und wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist. Die Höhe der Urlaubsabgeltung entspricht dem des Urlaubsentgeltes.

Wir sind Ihnen bei allen Fragen rund um den Urlaub und die Urlaubsabgeltung gerne behilflich.