Schwangeren- und Mutterschutz

Schwangere und Mütter werden in mehreren arbeitsrechtlichen Gesetzen kündigungsschutzrechtlich, gesundheitsschutzrechtlich sowie arbeitsrechtlich etc. geschützt. Dieser besondere Schutz ist vom Gesetzgeber gesellschaftlich so gewollt.

Schwangere und Mütter können beispielsweise bis auf wenige Ausnahmen abgesehen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz verlängert sich für Mütter die Elternzeit nehmen bis zum Ablauf der Elternzeit  Eine frühere Kündigung ist in der Regel unwirksam. Dennoch muss gegen die ungerechtfertigte Kündigung rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhoben werden, d.h. innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungserhalt.

Im Mutterschutzgesetz ist ebenfalls geregelt die zumutbare Arbeitszeit, die Nacht- und Sonntagsarbeit. In der Regel ist eine Arbeitszeit von mehr als 8,5 Std. sowie Nacht- und Sonntagsarbeit verboten. Näheres können werdende und gewordene Mütter im Mutterschutzgesetz und den einschlägigen Schutzvorschriften für werdende und gewordene Mütter nachlesen.