Lohn- und Provisionsansprüche

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber vereinbarte Lohn- und Provisionsansprüche nicht bezahlen. Die Arbeitnehmermandanten sehen sich gezwungen gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Nicht selten kommt dies auch vor in Verbindung mit Kündigungen, Insolvenzen der Arbeitgeber, oder dessen Vorbereitungen.

In solchen Fällen vertreten wir Sie kompetent und zielgerichtet außergerichtlich und gerichtlich. Zunächst einmal fordern wir den Arbeitgeber mit einer kurzen Frist auf Ihre ausstehenden Lohn- und Provisionsansprüche zu zahlen und drohen für die Nichtzahlung innerhalb der genannten Frist mit der Klage beim Arbeitsgericht. Oftmals reicht dieses Drohschreiben schon aus, um den Arbeitgeber zur fristgemäßen Zahlung zu bewegen. Für den Fall der Nichtzahlung reichen wir unverzüglich Klage auf Zahlung des Arbeitslohnes bzw. der vereinbarten Vergütung oder wegen der ausstehenden Provisionsansprüche, ein. Das Arbeitsgericht wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen einen Gütetermin festlegen und man kommt in den allermeisten Fällen dort zu einem guten Ergebnis.

Bei der Durchsetzung Ihrer Lohn- und Provisionsansprüche achten wir natürlich auf Genauigkeit. Oftmals lassen sich auch andere Ansprüche, wie z.B. Urlaub etc. mit dieser Forderung verbinden, wenn das Arbeitsverhältnis dem Ende zusteuert.